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Ferienhof Haug
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  2. AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhalt

  • § 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
  • § 2 Vertragsgegenstand
  • § 3 Personenkreis, Belegung, Mitreisende
  • § 4 Vertragsschluss
  • § 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Rücktritt, Storno
  • § 6 Kein Widerrufsrecht
  • § 7 An- und Abreise, Schlüssel
  • § 8 Hausordnung, Verhalten in den Ferienwohnungen
  • § 9 Hofbetrieb, Tiere, Sicherheit, Aufsichtspflicht
  • § 10 Soft-Launch und Bauphase
  • § 11 Leistungsumfang, Nebenleistungen, Kurtaxe
  • § 12 Brötchen-Service und Hofmilch
  • § 13 Mängel, Haftung des Vermieters
  • § 14 Pflichten und Haftung des Mieters
  • § 15 Eintritt in die Wohnung durch den Vermieter
  • § 16 HindelangPLUS-Gästekarte
  • § 17 Buchungen über Drittanbieter, Doppelbuchungen
  • § 18 Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen
  • § 19 Vermieter-Ausfall
  • § 20 Datenschutz
  • § 21 Verbraucherstreitbeilegung
  • § 22 Gerichtsstand, anwendbares Recht
  • § 23 Schlussbestimmungen

Vermieter: Einzelunternehmen Ferienhof Haug, Inhaber Markus Haug, Untergschwend 11 1/2, 87541 Bad Hindelang, Deutschland · USt-IdNr. DE457385844 · Telefon 08324/901626 · E-Mail urlaub@ferienhofhaug.de

Stand: 8. Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) werden mit Vertragsabschluss Vertragsbestandteil für sämtliche Verträge über die kurzzeitige Überlassung von Ferienwohnungen des Ferienhofs Haug, Inhaber Markus Haug, Untergschwend 11 1/2, 87541 Bad Hindelang (nachfolgend „Vermieter“), an Mieter (nachfolgend „Gast“), soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

  2. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  3. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ebenso wie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Vermieter überlässt dem Gast für den vertraglich vereinbarten Zeitraum die vom Gast gebuchte Ferienwohnung zur vorübergehenden Nutzung zu Urlaubs- oder Erholungszwecken:
  • Ferienwohnung „Alpenglühen“ (Erdgeschoss), maximale Belegung 5 Personen.
  • Ferienwohnung „Gipfelzauber“ (Dachgeschoss), maximale Belegung 7 Personen. Der Vermieter empfiehlt eine Belegung von höchstens 6 erwachsenen Personen aus Komfortgründen; die Höchstbelegung von 7 Personen ist mitreisenden Kindern angepasst.
  1. Eine Überlassung zu gewerblichen, beruflichen oder dauerhaften Wohnzwecken ist ausgeschlossen.

  2. Maßgeblich für Umfang und Ausstattung der gemieteten Wohnung sind die Angaben in der Buchungsbestätigung. Änderungen oder Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit die Änderung oder die Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters für den anderen Vertragsteil zumutbar ist.

§ 3 Personenkreis, Belegung, Mitreisende

  1. Kinder zählen ab dem vollendeten dritten Lebensjahr als vollständige Person im Sinne der Höchstbelegung nach § 2 Abs. 1. Säuglinge und Kleinkinder bis einschließlich des zweiten Lebensjahres bleiben außer Ansatz, sofern sie einen eigenen Schlafplatz nicht beanspruchen.

  2. Der Vermieter stellt auf Anfrage und nach Verfügbarkeit Reisebett und Hochstuhl kostenfrei zur Verfügung.

  3. Die Aufnahme von nicht in der Buchung erfassten Personen zur Übernachtung ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters und gegen einen Aufpreis von 25 € zulässig. Eine eigenmächtige Übernachtung weiterer Personen berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 5 Abs. 19 dieser AGB.

  4. Ansprechpartner des Vermieters in allen das Mietverhältnis betreffenden Angelegenheiten ist die buchende Person.

§ 4 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Ferienwohnungen auf der Website des Vermieters sowie auf Drittanbieter-Plattformen stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Gast zur Abgabe eines Angebots (Buchungsanfrage).

  2. Mit Absenden der Buchungsanfrage über das Buchungssystem des Vermieters, per E-Mail oder Telefon gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Vermieters in Textform zustande.

  3. Bei Buchungen über Drittanbieter (Booking.com, Airbnb, Gemeinde-Portal Bad Hindelang / Feratel) richten sich Angebot und Annahme nach den Vertragsbedingungen des jeweiligen Vermittlers; die vorliegenden AGB gelten ergänzend für das Mietverhältnis vor Ort. Im Übrigen gilt § 17.

  4. Der Gast bestätigt mit der Buchung, die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen zu haben und ihre Geltung zu akzeptieren. Bei Direktbuchung über die Website des Vermieters ist das Anklicken eines AGB-Bestätigungsfeldes Voraussetzung der Buchung.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Rücktritt, Storno

A. Preise

  1. Maßgeblich ist der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Brutto-Gesamtpreis (im Folgenden auch als „Mietpreis“ bezeichnet). Die Preise verstehen sich somit einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %, einschließlich Endreinigung sowie Bettwäsche und Handtüchern. Bei Aufenthalten ab sieben Übernachtungen ist ein Bett- und Handtuchwechsel je Woche kostenfrei inkludiert.

  2. Die Kurtaxe der Marktgemeinde Bad Hindelang ist vom Gast vor Ort gesondert zu entrichten und wird vom Vermieter im Auftrag der Gemeinde eingezogen. Die jeweils geltende Höhe ergibt sich aus der Kurtaxsatzung der Marktgemeinde.

  3. Heizung, Strom und Wasser sind im Mietpreis gemäß (1) pauschal enthalten.

B. Anzahlung und Restzahlung

  1. Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das vom Vermieter angegebene Konto zu leisten.

  2. Die Restzahlung wird bis zur Anreise fällig und ist unbar auf das vom Vermieter angegebene Konto zu überweisen.

  3. Erfolgt die Buchung weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag, ist der Gesamtpreis innerhalb von drei Werktagen nach Zugang der Buchungsbestätigung in voller Höhe fällig, spätestens jedoch zum Anreisetag. Anzahlung und Restzahlung gemäß den Absätzen 4 und 5 verschmelzen in diesem Fall zu einer einzigen Zahlungspflicht.

  4. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Banküberweisung, Kreditkarte (über das Zahlungs-System des Vermieters) sowie Barzahlung vor Ort. Der Vermieter behält sich vor, einzelne Zahlungsmittel im Einzelfall zu beschränken.

  5. Geht die Anzahlung trotz Fälligkeit nicht fristgerecht beim Vermieter ein, ist der Vermieter berechtigt, dem Gast eine angemessene Nachfrist zur Zahlung zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben unberührt; die Stornogebühren nach Absatz 10 finden Anwendung.

C. Rücktritt durch den Gast, Stornogebühren

  1. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, schuldet er nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter folgende Stornogebühren, jeweils berechnet auf den Gesamtpreis der Buchung:
Rücktritt bis Stornogebühr
90 Tage vor Mietbeginn kostenfrei
bis 49 Tage vor Mietbeginn 10 %
bis 35 Tage vor Mietbeginn 30 %
bis 21 Tage vor Mietbeginn 60 %
bis 14 Tage vor Mietbeginn 90 %
ab 13 Tage vor Mietbeginn oder Nichtanreise (No-Show) 100 %
  1. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter in Textform.

  2. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe als die vorstehenden Pauschalen entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der Vermieter wird sich auf die Stornogebühr nach Absatz 10 ersparte Aufwendungen sowie tatsächlich erzielte oder bösgläubig nicht erzielte anderweitige Einnahmen aus einer Vermietung der Wohnung im selben Zeitraum anrechnen lassen.

  3. Der Vermieter empfiehlt dem Gast ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bei nachgewiesenen Härtefällen (insbesondere schwere Erkrankung des Gastes oder eines nahen Angehörigen, Todesfall, andere unabwendbare schwerwiegende Ereignisse) prüft der Vermieter eine kulante Lösung im Einzelfall. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

D. Umbuchung

  1. Eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen, nach Verfügbarkeit zur Verfügung stehenden Termin innerhalb von zwölf Monaten nach dem ursprünglichen Anreisetag ist einmalig möglich, solange auch ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag möglich wäre, mithin bis spätestens 49 Tage vor dem ursprünglichen Anreisetag. Spätere Umbuchungsanfragen werden wie ein Rücktritt im Sinne der Absätze 10 bis 12 behandelt und lösen die dort vorgesehenen Stornogebühren aus. Der Vermieter wird sich in diesen Fällen auf Wunsch des Gastes um die Verfügbarkeit eines Alternativtermins bemühen; eine Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen auf einen Neutermin liegt im Ermessen des Vermieters.
  2. Bei Umbuchung auf einen Termin mit höherem Tagessatz ist die Preisdifferenz vom Gast nachzuzahlen. Eine Erstattung bei Umbuchung auf einen günstigeren Termin erfolgt nicht.

E. Rücktritt durch den Vermieter

  1. Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
  • die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder vergleichbare, vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände unmöglich oder unzumutbar wird,
  • begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Gast bei der Buchung wesentliche Angaben unrichtig gemacht hat, insbesondere zur Personenzahl oder zum Buchungszweck, oder
  • eine vom Vermieter nicht zu vertretende Bauverzögerung am Hof eine Überlassung der Wohnung im vereinbarten Zustand objektiv unmöglich macht.
  1. Tritt der Vermieter aus den in Absatz 17 genannten Gründen zurück, erstattet er dem Gast bereits gezahlte Beträge unverzüglich und vollständig. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Gastes gegen den Vermieter sind ausgeschlossen, soweit nicht der Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruht.

F. Fristlose Kündigung

  1. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn der Gast oder einer seiner Mitreisenden trotz Abmahnung gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt, insbesondere bei Überbelegung gemäß § 3 Abs. 3, bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung gemäß § 8 oder bei Gefährdung von Personen oder Sachen am Hof. In diesen Fällen behält der Vermieter den Anspruch auf den vollen vereinbarten Mietzins; ersparte Aufwendungen sind nach den allgemeinen Regeln anzurechnen.

§ 6 Kein Widerrufsrecht

  1. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über die Überlassung von Wohnräumen, die für andere Zwecke als Wohnzwecke erbracht werden und einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, das Widerrufsrecht für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene und im Fernabsatz geschlossene Verbraucherverträge gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen ist.

  2. Mit Abschluss eines Vertrages über die Anmietung einer Ferienwohnung des Vermieters steht dem Gast somit kein gesetzliches vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Für den Rücktritt vom Vertrag gelten ausschließlich die Regelungen des § 5 dieser AGB.

§ 7 An- und Abreise, Schlüssel

  1. Anreisezeit und genaue Modalitäten der Schlüsselübergabe werden zwischen dem Vermieter und dem Gast individuell vereinbart und in der Pre-Arrival-Mail des Vermieters bestätigt. Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel persönlich.

  2. Bei verspäteter Anreise hat der Gast den Vermieter unverzüglich, spätestens am Anreisetag bis 18:00 Uhr, in Textform oder telefonisch zu informieren. Auf Wunsch des Gastes und nach Möglichkeit des Vermieters ist ein persönlicher Empfang nach Vereinbarung möglich; alternativ stellt der Vermieter eine Schlüsselbox zur Verfügung.

  3. Die Abreise hat bis spätestens 10:00 Uhr am vereinbarten Abreisetag zu erfolgen. Eine spätere Abreise bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters; bei eigenmächtigem Überschreiten der Abreisezeit ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Nutzungsentschädigung in Höhe einer Übernachtung gemäß dem aktuellen Tagessatz zu verlangen.

  4. Eine vorzeitige Abreise des Gastes berührt den Anspruch des Vermieters auf den vollen vereinbarten Mietzins nicht; eine Erstattung für nicht in Anspruch genommene Nächte erfolgt nicht. Eine Verlängerung des Aufenthalts erfordert die vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters in Textform und erfolgt nach Verfügbarkeit zum Tagessatz gemäß der zum Zeitpunkt der Verlängerung jeweils gültigen Preisliste des Vermieters. Ein eigenmächtiges Verbleiben in der Wohnung nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit führt nicht zu einer Verlängerung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien.

  5. Bei Verlust eines Schlüssels haftet der Gast für die tatsächlich entstehenden Kosten der Ersatzbeschaffung einschließlich eines etwaigen erforderlichen Austauschs der Schließanlage. Der Gast hat den Verlust dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

§ 8 Hausordnung, Verhalten in den Ferienwohnungen

  1. Der Gast verpflichtet sich, die gemietete Wohnung und das dazugehörige Inventar pfleglich zu behandeln und die Hausordnung in diesem Paragraphen sowie die berechtigten Interessen des Vermieters und anderer Gäste zu wahren.

Rauchen

  1. Das Rauchen ist im gesamten Innenbereich der Wohnungen sowie auf den dazugehörigen Balkonen und Loggien untersagt. Auf dem übrigen Hofgelände ist das Rauchen im Freien gestattet, soweit Brandgefahren ausgeschlossen sind. Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot in der Wohnung schuldet der Gast eine Reinigungs- und Geruchsneutralisationspauschale in Höhe von bis zu 5% des Gesamtpreises (mind. aber 250,00 €), unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche des Vermieters. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

Haustiere

  1. Die Mitnahme von Haustieren in die Ferienwohnungen ist nicht gestattet. Den Gästen ist es im Rahmen üblicher Höflichkeit gestattet, mit den Hoftieren auf dem Hofgelände gemäß § 9 in Kontakt zu treten.

Nachtruhe

  1. Die allgemeine Nachtruhe ist von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr einzuhalten. Auch außerhalb dieser Zeiten ist auf andere Gäste sowie auf die Hofbewohner Rücksicht zu nehmen, insbesondere im Außenbereich.

Veranstaltungen

  1. Veranstaltungen, Feiern und Zusammenkünfte über den Kreis der gebuchten Personen hinaus sind nicht gestattet. Familiäre Anlässe im Rahmen der gebuchten Belegung sind hiervon ausgenommen.

Untervermietung

  1. Eine Untervermietung der Wohnung oder die Überlassung an Dritte, die nicht in der Buchung erfasst sind, ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform untersagt. § 3 Abs. 3 bleibt unberührt. Bei einem Verstoß ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung gemäß § 5 Abs. 19 berechtigt.

Pflege und Abreise

  1. Bei Abreise ist die Wohnung besenrein zu hinterlassen. Geschirr ist zu spülen oder in die Spülmaschine einzuräumen, der Kühlschrank ist zu leeren, der Müll ist nach den am Hof bereitgestellten Trennvorgaben (Restmüll, Bio, Papier, Verpackung) zu trennen und vom Gast in den dafür vorgesehenen, am Haus ausgewiesenen Müllbereich zu verbringen.

Energie

  1. Der Gast wird gebeten, im Sinne eines bewussten Umgangs mit den Ressourcen Heizung, Licht und elektrische Geräte beim Verlassen der Wohnung auszuschalten und Fenster geschlossen zu halten, sofern die Heizung in Betrieb ist.

§ 9 Hofbetrieb, Tiere, Sicherheit, Aufsichtspflicht

  1. Der Ferienhof Haug ist ein aktiver landwirtschaftlicher Wirtschaftsbetrieb. Der Gast erkennt mit Vertragsschluss an, dass landwirtschaftliche und tierhalterische Tätigkeiten, einschließlich frühmorgendlicher Stallarbeit, gelegentlicher Maschinengeräusche, Tierlaute (insbesondere Hähne, Rinder) sowie saisonaler Ernte- und Wendearbeiten, zum üblichen Erscheinungsbild des Hofes gehören. Hieraus resultierende Geräuschemissionen oder Geruchsbelästigungen, die das ortsübliche und betriebsbedingt unvermeidbare Maß nicht überschreiten, gelten als vertragsgemäße Beschaffenheit der Mietsache und stellen keinen Mangel im Sinne von § 536 BGB dar.

Tiere am Hof

  1. Den Gästen ist es gestattet, die am Hof gehaltenen Tiere zu beobachten und unter Rücksichtnahme auf das Verhalten der Tiere zu streicheln. Eltern oder andere erziehungsberechtigte Personen sind verpflichtet, minderjährige Kinder beim Kontakt mit den Tieren zu beaufsichtigen.

  2. Das Füttern der Tiere durch Gäste ist aus Gründen der Tiergesundheit und der gesetzlichen Anforderungen an die Futtermittelhygiene untersagt. Ausgenommen sind ausdrückliche Hinweise des Vermieters auf vom Hof zur Verfügung gestelltes Futter.

  3. Der Liegebereich der Rinder darf von Gästen nicht betreten werden.

Wirtschaftsbereiche, Maschinen, abgesperrte Zonen

  1. Das Betreten und die Benutzung von landwirtschaftlichen Maschinen, Werkzeug, Geräten, Werkstätten, Lagerräumen sowie aller abgesperrten oder als nicht gastzugänglich gekennzeichneten Bereiche durch Gäste sind strikt untersagt. Im Falle eines Verstoßes trägt der Gast die volle Verantwortung für sich und ihm zugeordnete Personen. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aus dem Betreten oder der Nutzung solcher Bereiche durch Gäste ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters vorliegen oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruht.

Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder

  1. Eltern beziehungsweise erziehungsberechtigte Personen sind für die Beaufsichtigung ihrer Kinder auf dem gesamten Hofgelände eigenverantwortlich. Tiere, Maschinen, landwirtschaftliche Bereiche, unbefestigte Außenflächen sowie etwaige Baubereiche stellen keine kindergesicherten Spielzonen dar. Der Vermieter übernimmt insoweit keine Aufsichts- oder Verkehrssicherungspflicht für Kinder.

Garten, Grill, Spielgeräte

  1. Der Gartenbereich ist von den Gästen frei nutzbar. Etwaig vorhandene Grillvorrichtungen dürfen unter Beachtung der allgemeinen Brandschutzhinweise sowie der jeweils geltenden gemeindlichen Vorgaben benutzt werden. Vom Vermieter bereitgestellte Spielgeräte (Schaukel, Sandkasten und vergleichbare Einrichtungen) dürfen nur unter Aufsicht der Eltern oder erziehungsberechtigten Personen genutzt werden.

§ 10 Soft-Launch und Bauphase

  1. Der Ferienhof Haug nimmt seinen Betrieb in der Saison 2026 erstmals auf. Es kann sein, dass einzelne Details der Ausstattung oder der Außenanlagen während der ersten Betriebsmonate weiter nachjustiert werden. Garten- und Landschaftsbauarbeiten am Hof werden voraussichtlich bis Ende des Sommers 2027 fortgesetzt.

  2. Der Vermieter wird sich bemühen, während der Anwesenheit von Gästen auf laute Bauarbeiten zu verzichten. Eine Bau-Stillstands-Garantie wird ausdrücklich nicht übernommen. Etwaige werktägliche Bauarbeiten zu üblichen Tageszeiten (Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr) bleiben vorbehalten. Der Vermieter wird den Gast in solchen Fällen vor Anreise auf zu erwartende Beeinträchtigungen hinweisen.

  3. Beeinträchtigungen, die sich im Rahmen werktäglicher Bauarbeiten zu üblichen Tageszeiten gemäß Absatz 2 halten sowie ortsübliche Erscheinungen einer noch nicht vollständig fertiggestellten Außenanlage (insbesondere Aushubarbeiten, Materialdepots, eingeschränkt nutzbare Garten- und Wegeflächen bis Ende Sommer 2027) und die dem Gast bei Vertragsschluss durch die Website-Information und durch die vorliegende Klausel bekannt waren oder bekannt sein mussten, begründen keine Mietminderung und keinen Schadensersatzanspruch.

  4. Der Vermieter wird auf seiner Website unter der Rubrik „Hof aktuell“ über den jeweiligen Bauzustand transparent informieren.

§ 11 Leistungsumfang, Nebenleistungen, Kurtaxe

  1. Im Mietpreis enthalten sind:
  • Endreinigung der Ferienwohnung,
  • Bettwäsche und Handtücher zur Anreise,
  • ein kostenfreier Bett- und Handtuchwechsel je angefangener siebter Übernachtung,
  • pauschale Heiz-, Strom- und Wasserkosten bei haushaltsüblichem Gebrauch,
  • WLAN-Anschluss mit einer Bandbreite von mehr als 100 Mbit/s über Glasfaseranbindung,
  • ein Reisebett sowie ein Hochstuhl auf Anfrage gemäß § 3 Abs. 2.

(1a) Bei nicht haushaltsüblichem Mehrverbrauch, insbesondere bei mehrtägiger Aufladung von Elektrofahrzeugen oder anderen energieintensiven Geräten an der Hausinstallation, behält sich der Vermieter eine nachträgliche Berechnung der anfallenden Mehrkosten zum jeweils geltenden Endkunden-Energiepreis vor. Der Vermieter wird den Gast im Vorfeld einer solchen Nutzung auf diese Regelung hinweisen, soweit ihm die geplante Nutzung bekannt ist.

  1. Nicht im Mietpreis enthalten sind:
  • die Kurtaxe der Marktgemeinde Bad Hindelang (vom Gast vor Ort zu entrichten gemäß § 5 Abs. 2),
  • optionale Zusatzleistungen wie der Brötchen-Service nach § 12,
  • gesonderte Leistungen Dritter (Skipässe, Wellness-Angebote, Bergbahn-Tickets und Vergleichbares). Die Inklusivleistungen der HindelangPLUS-Gästekarte sind nicht Bestandteil des Mietvertrages mit dem Vermieter, sondern werden von der Marktgemeinde Bad Hindelang erbracht; es gilt § 16.
  1. Eine Kaution wird vom Vermieter regelmäßig nicht erhoben. Der Vermieter behält sich vor, im Einzelfall eine angemessene Kaution per Kreditkarten-Vormerkung zu hinterlegen, insbesondere bei kurzfristigen Buchungen ohne Vorlauf oder bei besonderer Risikolage.

§ 12 Brötchen-Service und Hofmilch

  1. Der Vermieter bietet Gästen optional einen Brötchen-Service an. Die Bestellung erfolgt jeweils bis 19:00 Uhr des Vortages für den nächsten Morgen über das vom Vermieter bereitgestellte Bestellverfahren.

  2. Eine kostenfreie Stornierung der Brötchen-Bestellung ist bis 19:00 Uhr des Vortages möglich. Bei späteren Stornierungen schuldet der Gast den Vermieter-seitig bei der Bäckerei Halder bereits angefallenen Bestellwert (Wert der Bestellung richtet sich nach den Preisen und Richtlinien der Bäckerei Halder). Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.

  3. Der Brötchen-Service richtet sich nach Öffnungszeiten und Sortiment der Bäckerei Halder, Bad Hindelang-Unterjoch. Sonderbestellungen (insbesondere glutenfrei, laktosefrei, vegan) sind nach Verfügbarkeit beim Bäcker möglich; eine Garantie für die Verfügbarkeit übernimmt der Vermieter nicht.

  4. Der Vermieter weist Gäste mit Lebensmittelallergien oder Unverträglichkeiten ausdrücklich auf eigene Verantwortung in Bezug auf die Auswahl der bezogenen Backwaren hin.

Hofmilch

  1. Der Vermieter bietet Gästen frische, unbehandelte Milch aus eigener landwirtschaftlicher Erzeugung („Rohmilch“) zum direkten Erwerb an. Die Abgabe erfolgt gemäß § 17 Abs. 4 Tier-Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) mit dem ausdrücklichen Hinweis:

„Rohmilch — vor dem Verzehr abkochen.“

  1. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass Rohmilch in seltenen Fällen Krankheitserreger enthalten kann, deren Wirkung durch Erhitzen auf mindestens 70 °C zuverlässig beseitigt wird. Der Verzehr unbehandelter Rohmilch erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes.

§ 13 Mängel, Haftung des Vermieters

  1. Etwaige Mängel der gemieteten Wohnung oder der Hofeinrichtung sind dem Vermieter unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Vermieter wird Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen. Eine Mängelanzeige erst bei oder nach Abreise kann zur Beschränkung oder zum Verlust entsprechender Ansprüche führen, soweit dem Vermieter durch die unterlassene rechtzeitige Anzeige die Möglichkeit zur Abhilfe genommen wurde.

  2. Bei verschuldensunabhängigen, nicht offensichtlichen Mängeln (insbesondere Witterungsschäden, Stromausfall, Internetausfall durch Dritte) wird der Vermieter sich nach besten Kräften um Abhilfe bemühen; ein Anspruch auf Mietminderung besteht insoweit nur, wenn der Mangel die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich einschränkt und der Vermieter nicht unverzüglich Abhilfe schafft.

  3. Der Vermieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen des Vermieters beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen. Im Übrigen wird die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

  4. Eine Haftung des Vermieters für vom Gast eingebrachte Wertgegenstände (Schmuck, Bargeld, elektronische Geräte) ist ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Gast wird gebeten, Wertgegenstände sicher zu verwahren.

  5. Die Haftung des Vermieters für Schäden aus der Nutzung der Hofumgebung, insbesondere im Zusammenhang mit den Tieren, dem Garten, dem Spielzeug und den Bauarealen, richtet sich nach § 9.

§ 14 Pflichten und Haftung des Mieters

  1. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Ein Verschweigen oder verzögertes Anzeigen kann zu einer Erweiterung der Haftung führen.

  2. Der Gast ist verpflichtet, die Wohnung sorgfältig zu behandeln, insbesondere alle Türen, Fenster und das Eingangstor des Hauses beim Verlassen ordnungsgemäß zu verschließen sowie Wasser- und Stromverbrauch im üblichen Rahmen zu halten.

  3. Bei Verlust eines Schlüssels gilt § 7 Abs. 5.

  4. Der Vermieter empfiehlt dem Gast ausdrücklich den Bestand einer privaten Haftpflichtversicherung sowie ergänzend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

§ 15 Eintritt in die Wohnung durch den Vermieter

  1. Der Vermieter und beauftragte Personen sind berechtigt, die Ferienwohnung während des Aufenthalts des Gastes in folgenden Fällen zu betreten:
  • bei akuter Gefahr für Leben, Gesundheit oder Sachwerte (insbesondere Wasser-, Feuer- oder Sturmschäden), ohne vorherige Anmeldung;
  • bei begründetem Verdacht auf erhebliche Verstöße gegen diese AGB, insbesondere unzulässige Überbelegung oder Mitnahme von Haustieren, nach möglichst vorheriger kurzfristiger Ankündigung;
  • für notwendige Wartungs- oder Reparaturarbeiten nach Voranmeldung mit angemessener Frist, in der Regel mindestens 24 Stunden.
  1. Der Vermieter wird das Hausrecht des Gastes im Übrigen respektieren.

§ 16 HindelangPLUS-Gästekarte

  1. Sämtliche Übernachtungsgäste des Ferienhofs Haug erhalten im Rahmen der Buchung die HindelangPLUS-Gästekarte der Marktgemeinde Bad Hindelang. Die Karte beinhaltet die in den Nutzungsbedingungen und im Leistungsverzeichnis der Marktgemeinde aufgeführten Inklusivleistungen, insbesondere die unentgeltliche Nutzung bestimmter Bergbahnen sowie weitere touristische Angebote nach den Maßgaben der Marktgemeinde.

  2. Es gelten ausschließlich die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen, das Leistungsverzeichnis sowie die Beförderungs- und Hausordnungsregeln der Marktgemeinde Bad Hindelang und der angeschlossenen Leistungserbringer.

  3. Der Vermieter ist nicht Anbieter der HindelangPLUS-Leistungen und übernimmt für Inhalt, Verfügbarkeit, Qualität oder Änderungen der Leistungen keine Haftung. Der Vermieter ist hinsichtlich der HindelangPLUS-Leistungen weder Vermittler noch Reiseveranstalter im Sinne des § 651a BGB.

  4. Die Höhe der von der Marktgemeinde erhobenen Kurtaxe richtet sich nach der jeweils gültigen Kurtaxsatzung. Die Kurtaxe wird vom Vermieter im Auftrag der Marktgemeinde eingezogen.

§ 17 Buchungen über Drittanbieter, Doppelbuchungen

Direktbuchung über die Website des Vermieters

  1. Bei Direktbuchung über die Website www.ferienhofhaug.de gelten diese AGB unmittelbar und vollständig.

Booking.com

  1. Bei Buchungen über Booking.com tritt Booking.com als Vermittler auf. Die Vertragsbedingungen von Booking.com gelten für den Buchungs- und Vermittlungsprozess. Für das Mietverhältnis am Ferienhof Haug selbst sowie für die Hausordnung gelten ergänzend die vorliegenden AGB des Vermieters. Diese werden dem Gast bereits vor Vertragsschluss im Booking.com-Listing durch Verlinkung auf die AGB-Seite des Vermieters (www.ferienhofhaug.de/agb) zugänglich gemacht und mit der Buchungsbestätigung beziehungsweise spätestens mit der Pre-Arrival-Mail in Textform zusätzlich übersandt.

  2. Eine Vorauszahlung über die Plattform Booking.com findet nicht statt; sämtliche Zahlungen erfolgen unmittelbar an den Vermieter nach den Modalitäten des § 5.

Airbnb

  1. Bei Buchungen über Airbnb tritt Airbnb als Vermittler auf. Es gelten die Vertragsbedingungen von Airbnb für den Buchungs- und Zahlungsprozess. Für das Mietverhältnis vor Ort gelten ergänzend die vorliegenden AGB. Der Vermieter weist auf seinem Airbnb-Listing transparent auf die laufende Bauphase gemäß § 10 hin. Etwaige Refund-Entscheidungen der Plattform Airbnb richten sich nach den dort geltenden Plattform-Bedingungen und liegen außerhalb der Entscheidungsbefugnis des Vermieters. Soweit Airbnb dem Gast Erstattungen gewährt, die über die hier vereinbarten Stornoregelungen hinausgehen, behält sich der Vermieter vor, Differenzansprüche gegenüber dem Gast unmittelbar geltend zu machen.

Gemeinde-Portal Bad Hindelang (Feratel)

  1. Bei Buchungen über das Gemeinde-Portal der Marktgemeinde Bad Hindelang (Feratel) gelten ergänzend die Vertragsbedingungen der Marktgemeinde. Im Falle widersprüchlicher Regelungen haben die Bestimmungen der Marktgemeinde im Buchungs- und Zahlungsverhältnis Vorrang. Für das Mietverhältnis am Hof sowie die Hausordnung gelten die vorliegenden AGB.

Doppelbuchungen

  1. Bei Doppelbuchungen verschiedener Gäste für den gleichen Zeitraum, die infolge zeitlicher Synchronisationsverzögerungen verschiedener Channel-Manager-Systeme entstehen, behält sich der Vermieter vor, die zeitlich später eingegangene Buchung zu stornieren. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall unverzüglich und vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Gastes sind ausgeschlossen, soweit dem Vermieter kein Verschulden zur Last fällt.

§ 18 Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen

  1. Wird die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, kriegerische Ereignisse, Terrorakte oder hoheitliche Anordnungen, unmöglich, unzumutbar oder erheblich erschwert, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  2. Tritt eine Partei nach Absatz 1 zurück, erstattet der Vermieter dem Gast bereits gezahlte Beträge unverzüglich in voller Höhe. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden oder vergeblichen Aufwendungen, sind beiderseits ausgeschlossen.

§ 19 Vermieter-Ausfall

  1. Kann der Vermieter aus Gründen, die in seiner Person liegen (insbesondere schwere Erkrankung von Markus oder Svea Haug), den Aufenthalt des Gastes kurzfristig nicht durchführen und steht eine zumutbare Vertretung nicht zur Verfügung, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  2. Im Falle eines Rücktritts nach Absatz 1 erstattet der Vermieter dem Gast den vereinbarten Gesamtpreis in voller Höhe. Zusätzlich gewährt der Vermieter dem Gast einen Gutschein in Höhe von 10 % auf den Preis einer Folgebuchung, einlösbar innerhalb von 24 Monaten ab Ausstellung. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit den Vermieter kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

§ 20 Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Gastes erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden Datenschutzgesetze und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermieters, abrufbar unter www.ferienhofhaug.de/datenschutz.

§ 21 Verbraucherstreitbeilegung

  1. Der Vermieter ist gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG zur Information darüber verpflichtet, ob er an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt. Der Vermieter erklärt, dass er nicht verpflichtet und nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 22 Gerichtsstand, anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

(1) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(2) Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, vereinbaren die Parteien, als Gerichtsstand den Sitz des Vermieters in Bad Hindelang, soweit gesetzlich zulässig.

§ 23 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  2. Individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Gast haben im Konfliktfall Vorrang vor diesen AGB.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

  4. Der Vermieter behält sich vor, diese AGB anzupassen, soweit gesetzliche, behördliche oder betriebliche Anforderungen dies erfordern. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt; für sie gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

Inkrafttreten dieser AGB: 8. Juli 2026

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